Zwangsräumung der letzten Ruhestätte

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Auch vor dem Tod macht das Kosten-Nutzen-Kalkül nicht Halt. Aufgrund der zunehmenden Zahl von Feuerbestattungen und der damit einhergehenden Verkleinerung der Grabstätten, die zudem häufig – weil kostengünstiger – in pflegefreier Rasenlage gewählt werden, können viele Friedhöfe ihre Kosten nicht mehr decken. Zum Teil liegen große Flächen brach, die keiner realen Nachfrage gegenüberstehen, aber trotzdem gepflegt werden müssen.
Allein in Berlin sind rund 75 Friedhofsverkleinerungen geplant, 39 Friedhöfe wurden bereits geschlossen.

Als erster Hamburger Friedhof sieht sich nun der Evangelische Friedhof Bornkamp zur Schließung gezwungen.
Vor 150 Jahren wurde der Friedhof für Sargwahlgrabstätten geplant. Da diese Art der Beisetzung heutzutage immer seltener wird, ist auch der Bedarf an Bestattungsflächen entsprechend gesunken.
Die kaufmännische Leiterin der „Evangelischen Friedhöfe Altona“, Kerstin Harriehausen, bringt es auf den Punkt: „Es macht keinen Sinn, die defizitären Friedhöfe zu unterstützen und nicht die Gemeinden. Damit wird klar, warum wir jetzt handeln müssen.“
Allerdings macht der kirchliche Friedhofsträger nicht von seinem Recht Gebrauch, keine neuen Grabstellen mehr zu vergeben. Ehe- und Lebenspartner können weiterhin neben dem Vorverstorbenen am Bornkamp beigesetzt werden. Entsprechend lang ist auch der Zeitraum, der bis zur endgültigen Schließung vergehen wird. Harriehausen geht von einer Übergangsfrist von 50-60 Jahren aus.

Rigoroser ging die Friedhofsverwaltung von Treptow-Köpenick zu Werke, nachdem die Schließung von Friedhofsteilen beschlossene Sache war. Neue Belegungen wurden nicht zugelassen. Die in Grabstätten mit noch laufender Ruhefrist bestatteten Verstorbenen „durften“ auf Kosten des Bezirks umgebettet werden: faktisch eine verordnete Störung der Totenruhe.
Dazu die damalige Friedhofsverwalterin Jutta Knubbe: „Es gab natürlich eine ganze Menge Aufruhr unter den Leuten zuerst, aber in der Zwischenzeit können alle damit gut umgehen.“ Genutzt werden soll die Fläche wohl künftig als Grünanlage, es gab auch Pläne für lukrative Bauprojekte, die bislang jedoch am Protest der Anwohner scheiterten.

Neben Schließungen und Verkleinerungen von Friedhöfen wird vielerorts die Umwandlung in eine private GmbH, die nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten agiert, als Lösung für die wirtschaftliche Misere der betroffenen Friedhöfe angesehen.
Doch was geschieht, wenn ein solches privatwirtschaftliches Unternehmen Konkurs anmelden muss? Oder wenn der Investor meint, er könne das Areal durch die Bebauung mit Eigentumswohnungen gewinnbringender nutzen?
Um mit dem Leiter des Leipziger Antiprivatisierungsnetzwerks, Mike Nagler, zu sprechen: „Es gibt Bereiche, die aufgrund ihrer Sensibilität nicht dem freien Spiel der Märkte überlassen werden können.“
Wenn überhaupt sollten klare Regelungen gelten, die eine Folgenutzung nur als Grünfläche unter Wahrung und Pflege historischer Grabstätten vorschreiben!
Die Nutzung als Bauland erscheint jedoch häufig sehr viel lukrativer. Auch die katholische Kirche hat in Berlin schon öfter Bestattungsflächen entwidmet und einer effizienteren Nutzung zugeführt. So wurde auf der Fläche eines ehemaligen Friedhofs in Oranienburg eine katholische Akademie mit Tagungsstätte und Hotel gebaut.

Für Stella Schindler-Siegreich, Vorsitzende der jüdischen Gemeinde Mainz, ist dieser Umgang mit den Stätten der Verstorbenen mehr als befremdlich:
Nach jüdischer Tradition kann man „keinen Nutzen aus einem fremden Eigentum haben, denn der Grabplatz und der Grabstein sind Besitz des Verstorbenen, bis der Messias kommt.“
Die Feststellung: „Leben und Tod gehören zusammen“, kann künftig wohl mancherorts eine wörtlichere Bedeutung bekommen, als uns lieb ist.

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