Monatsarchiv für Januar 2011

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Härtefall Schonvermögen?

Menschen, die zu Lebzeiten finanziell für ihre eigene Bestattung vorsorgen, handeln verantwortungsbewusst und fürsorglich ihren Angehörigen gegenüber. Alleinstehende stellen sicher, dass ihr eigenverantwortlich geführtes Leben über den Tod hinaus geschützt bleibt.

Was geschieht jedoch mit dem für die eigene Bestattung bestimmten Vermögen, wenn der Vorsorgende Sozialhilfe oder ALG II in Anspruch nehmen muss bzw. zum Pflegefall wird? Ist ein Bestattungsguthaben gesetzlich vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt? Welcher Betrag gilt als so genanntes „Schonvermögen“? Von Juliet Wagner. ansehen »

Schonvermögen – Meine Einschätzung

In Norddeutschland befindet sich die Freigrenze des Schonvermögens zwischen 1.600 und 2.600 Euro. Da es das Recht eines jeden Menschen ist, würdevoll beigesetzt zu werden, ist dieser Betrag meiner Meinung nach zu niedrig vom Sozialamt angesetzt. Mit diesem Geld ist es realistisch gesehen nämlich nur möglich, eine sogenannte Armenbestattung durchzuführen. Ernsthaft überlegt kann ein im hohen Alter verarmter Mensch es sich gar nicht leisten zu sterben. ansehen »

Hilfebedürftig und arm – wie garantiert ist das “anständige Begräbnis”?

Jetzt ist die Generation meiner Eltern dran, alt und pflegebedürftig zu werden und – nach und nach – zu versterben. Diese verdiente Generation, die vielleicht noch den 2. Weltkrieg miterlebt hat, auf alle Fälle am Aufbau dieser Gesellschaft aktiv teilgenommen hat.

Viele von ihnen sind christlich geprägt. Die meisten Frauen haben als Hausfrauen und Mütter gelebt, selten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt. Heute sind sie deshalb arm und auf staatliche Unterstützung angewiesen. ansehen »